Schutzauftrag Kindeswohl

Zwischen unserer Einrichtung und dem Jugendamt Bad Kissingen besteht eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII.
Es ist unsere Aufgabe, Kinder vor Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen.

Zur Wahrnehmung unseres Schutzauftrages gegen Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII müssen neue Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG vorlegen.

Der Umgang der Mitarbeiter mit den Kindern ist in unserer Einrichtung durch einen Verhaltenskodex festgelegt.

Ebenso gehört es zu unserer Aufgabe, aufmerksam zu sein im Hinblick auf Anzeichen von körperlicher oder psychischer Vernachlässigung oder Missbrauch innerhalb der Familie eines Kindes. In diesem Fall suchen wir mit den Eltern das Gespräch und empfehlen ggf. Unterstützungsangebote.
Bei begründetem Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls sind wir verpflichtet, diesen an das örtliche Jugendamt zu melden.