Weitere Informationen

FOTOGRAFIEREN – FILMEN

Zu verschiedenen Anlässen fotografieren wir die Kinder für die Dokumentation der pädagogischen Arbeit und zur gelegentlichen Veröffentlichung von Fotos auf unserer Homepage oder laden Vertreter der Presse ein.

Die Zustimmung bzw. Verweigerung diesbezüglich bestätigen die Eltern im Aufnahmeformular und durch jeweils schriftliche Informationen/Abfragen vor einem möglichen Pressetermin.

Das Fotografieren und Filmen von anderen Kindern durch Eltern, Kinder oder andere Personen in unserer Einrichtung ist außerhalb von Festen nicht gestattet.

KLEIDUNG

Die Kinder sollen wettergerechte und zweckmäßige Kleidung tragen, damit sie den Tagesablauf ohne Einschränkung miterleben können.

Auch mit einem Malkittel lassen sich Farb- und Kleberflecken nicht immer vermeiden.

Als Hausschuhe empfehlen wir geschlossene, fest die Füße umschließende Schuhe mit rutschhemmender Sohle!

Wechselkleidung

Wir bitten alle Eltern, ihrem Kind Wechselkleidung (Unterwäsche sowie Oberbekleidung) mitzuschicken und diese bei Bedarf wieder aufzufüllen.
Bitte beschriften Sie alle Kleidungsstücke Ihres Kindes, die Sie uns mitbringen, da wir sie sonst nicht zuordnen können. (Name mit einem wasserfesten Stift aufs Etikett schreiben)
Die Ersatzkleider können in einem Beutel am Garderobenplatz des Kindes aufbewahrt werden. Die jüngeren Kinder im vorderen Bereich des Kindergartens haben eine Box für ihre Wechselkleidung.

Für jede Aktion die passende Kleidung!

Damit wir vor allem mit den größeren Kindern (Pinguin- und Hasengruppe) ohne umständliche Vorankündigung Aktionen durchführen können, bitten wir die Eltern, eine Matschhose + Gummistiefel für Regenwetter sowie Bekleidung für Waldtage in der Gruppe ihres Kindes abzugeben.

Die Eltern der jüngeren Kinder werden ebenfalls gebeten, eine Matschhose + Gummistiefel mitzubringen, damit wir mit den Kindern auch bei nassem Wetter raus gehen können.

GEBURTSTAG EINES KINDES

Jedes Kind kann in der Einrichtung nach Absprache mit dem Gruppenpersonal seinen Geburtstag feiern.
In der Krippe und im Kindergarten bei den jüngeren Kindern feiert die ganze Gruppe. Bei den älteren Kindern kann sich das Geburtstagskind sieben Kinder sowie einen Mitarbeiter aussuchen, mit denen es Geburtstag feiert!

KRANKHEITEN / MEDIKAMENTE / SONNENSCHUTZ:

Kranke Kinder oder Kinder, die aus sonstigen Gründen z.B. Urlaub fehlen, müssen telefonisch entschuldigt werden.
Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit, sind die Eltern verpflichtet, uns dies sofort mitzuteilen.

Bitte beachten Sie hierzu auch unser Informationsblatt „Gemeinsam vor Infektionen schützen“ (gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz)

Nach einer ansteckenden meldepflichtigen Krankheit (z.B. Röteln, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hand-Mund-Fuß-Krankheit) und nach wiederholtem Befall von Läusen darf das Kind die Einrichtung erst wieder mit einer ärztlichen Bescheinigung besuchen.

Ärztlich verordnete Notfallmedikamente werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und ärztlicher Anweisung von den pädagogischen Mitarbeiter/innen verabreicht. Dazu zählen z.B. Fieber senkende Mittel bei Fieberkrampf.

Um gesunde Kinder in der Einrichtung vor Erkrankungen schützen zu können, prüfen wir bei Anzeichen auf Fieber bei Ihrem Kind im Ohr die Temperatur.

Bei Verdacht auf Kopfläuse schauen wir in den Haaren des Kindes nach.

Bei Anzeichen für eine Erkrankung bzw. ersten Symptomen verständigen wir die Eltern telefonisch. Die Eltern sind in diesem Fall verpflichtet, das erkrankte Kind zeitnah abzuholen bzw. die Abholung ihres Kindes zu organisieren!

Das Entfernen von Zecken nehmen wir im Rahmen einer medizinischen Hilfsmaßnahme bei Bedarf je nach Einschätzung der Situation vor (z.B. nach Waldtag) und/oder informieren Sie darüber. Wenn Sie dies nicht möchten, teilen sie es uns bitte mit!

Bei entsprechendem Wetter ist ein guter Sonnenschutz der Kinder durch angemessene Bekleidung und eine Kopfbedeckung sehr wichtig. Zudem müssen Kinder bereits am Morgen zuhause eingecremt werden. Kinder, die den ganzen Tag in unserer Einrichtung verweilen, werden am Nachmittag von uns mit Sonnencreme eingecremt.

Benötigt ein Kind aus medizinischen Gründen eine spezielle Sonnencreme, muss diese von den Eltern mitgebracht werden.

Ausnahmeregelungen im Falle einer Pandemie:
Durch die Corona-Pandemie kommt es zeitweise zu vorübergehenden Änderungen, die Auswirkungen auf die Öffnungs- bzw. Schließzeiten, die Organisation und den Ablauf der pädagogischen Arbeit haben.

Auszüge aus unserem aktuellen Rahmen-Hygieneplan, sowie gültige Regelungen und Änderungen finden Sie hier auf der Homepage unter „Aktuelles für Eltern“.

Änderungen im organisatorischen Ablauf können folgendermaßen aussehen:
Die Aufsichtsbehörde hat das Recht, eine vollständige Schließung der Kita anzuordnen. Danach kann eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten  Berufen sowie eine stufenweise Wiedereröffnung erfolgen.

Für Eltern kann es ein Betretungsverbot der Einrichtung geben, sodass Kinder an der Eingangstüre vom Personal in Empfang genommen und auch wieder an die Eltern übergeben werden.

Auf dem gesamten Kitagelände und im Gebäude müssen Eltern, Besucher und das Personal sowie die Hortkinder einen Mund-Nasenschutz tragen.
Zu den Hygienevorschriften gehören häufiges Händewaschen, Nies- und Hustenetikette (dem Alter der Kinder entsprechend), regelmäßiges Lüften der Räume und soweit umsetzbar, die Abstandsregelung.

Die pädagogische Arbeit mit den Kindern erfolgt innerhalb der Einrichtungsbereiche, um mögliche Infektionsketten zu minimieren. Gemeinsame Aktivitäten zwischen Krippe, Kindergarten und Hort können nicht stattfinden. Der Außenspielbereich, die Turnhalle und das Bistro können nur nacheinander genutzt werden.
Das Angebot eines warmen Mittagessens kann zeitweise ausgesetzt werden.

Weitere Maßnahmen oder auch Lockerungen sind abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen können jederzeit von Seiten der Aufsichtsbehörde angeordnet werden.

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