Die Kinder sind gegen Unfall
- auf dem direkten Weg zum und vom Haus für Kinder
- während des Aufenthaltes in der Einrichtung
- sowie während der Veranstaltungen unserer Einrichtung außerhalb des Grundstückes (Ausflüge, Feste usw.) versichert.
Die Unfälle, die auf dem Weg vom und zum Haus für Kinder eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind unverzüglich der Einrichtungsleitung zu melden, damit eine Unfallmeldung bei der Unfallversicherung erfolgen kann.
Anmerkung zu den Schulkindern:
Hier ist der direkte Weg von der Grundschule zu unserer Einrichtung versichert. Die Kinder dürfen von diesem Weg aber nicht abweichen, um z. Bsp. etwas einzukaufen oder einen Spielplatz zu besuchen!
Bei Kindern, die nach Schulschluss nicht erscheinen und die für diesen Tag nicht entschuldigt sind, wird unter Umständen die Polizei benachrichtigt.