Um die Mithilfe von Seiten der Eltern sicherzustellen und gerechter auf alle Eltern zu verteilen, wurden Pflichtstunden eingeführt, die von den Eltern im Laufe eines KiTa-Jahres abzuleisten sind.
Alle Eltern, welche die Einrichtung der KiTa nutzen – einschließlich Eltern der Schulkinder, Vorstandschaft und Elternbeirat – haben Pflichtstunden zu leisten.
Mit Unterschrift und Abgabe des Bildungs- und Betreuungsvertrages erklären sich die Eltern bereit, Pflichtstunden zu leisten.
Alle Eltern sind verpflichtet jährlich 12 Pflichtstunden, Alleinerziehende 6 Stunden – verteilt auf ein KiTa-Jahr – zu leisten. Bei den Eltern der Hortkinder halbiert sich die Zahl der zu leistenden Pflichtstunden.
Die Verpflichtung gilt nur 1 x je Familie, unabhängig von der Zahl der Kinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen. Familiäre Veränderungen sollten zwecks Anpassung der Pflichtstunden der Vorstandschaft mitgeteilt werden.
Tritt ein Kind während eines KiTa-Jahres in die KiTa ein, sind Pflichtstunden anteilig zu leisten (z.B. Eintritt im April -> 5 Pflichtstunden, bzw. 2,5). Es können 9 bzw. 4 während des KiTa-Jahres abgeleistet werden, 3 bzw. 2 sind für das Kindergartenfest aufzusparen und dann zu leisten.
Pflichtstunden werden für solche Arbeiten angerechnet, die ansonsten gegen Bezahlung durch Firmen ausgeführt werden müssten.
Es werden Pflichtstunden für Arbeitseinsätze, bei Veranstaltungen und Pflegemaßnahmen (z.B. Gartenaktion) der Einrichtung, sowie für Arbeiten in der KiTa, die mit den Kindern verbunden sind, angerechnet (z.B. Kinder schminken, Waffeln backen)!
Es gibt keine Anrechnung von „Kinderarbeitsstunden“. Auf Mithilfe von schulpflichtigen Kindern bzw. Geschwisterkindern werden keine Stunden angerechnet. Pflichtstunden einer Familie können auch von „erwachsenen“ Familienmitgliedern (z.B. Großeltern) geleistet werden.
Abgeleistete Pflichtstunden sollen von den Eltern selbst zeitnah und verantwortungsbewusst in die dafür vorgesehenen Ordner in den Stammgruppen eingetragen werden.
Pflichtstunden, die zuviel geleistet wurden, können ins folgende KiTa-Jahr übernommen werden, sind aber nicht auf andere Familien übertragbar!
Wer keine Arbeitsstunden leisten möchte oder leisten kann, zahlt pro Stunde 10,00 € im KiTa-Jahr. Der Pflichtstundenbeitrag wird monatlich anteilig mit dem Betreuungsbeitrag durch die Gemeinde eingezogen. Abgerechnet wird zum September des nächsten KiTa-Jahres. Die geleisteten Stunden werden den Eltern dann zurückerstattet.