Wie lange ein Kind in unserer Einrichtung betreut wird, ist über die Buchungszeit geregelt.
Nach der Höhe der Buchungszeit richtet sich die Personalplanung in unserer Einrichtung.
Die Eltern legen für ein Kitajahr fest, welche Betreuungszeiten sie nutzen wollen. Diese Buchungsvereinbarung gilt für ein Jahr und wird im Folgejahr weitergeführt, wenn keine Änderung erfolgt.
Änderungen der Buchungszeiten sind zu folgenden Stichtagen möglich:
1. September und 1. Januar.
Ausnahme: Ferienbuchung im Hort muss für 1 Jahr verbindlich festgelegt werden!
Eine Änderungsbuchung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie vier Wochen vor dem Änderungstermin in der Einrichtung eingegangen ist!