Bringen & Abholen des Kindes

Die Eltern verpflichten sich, dem Einrichtungspersonal mitzuteilen, von wem das Kind abgeholt wird.
Sind dem Einrichtungspersonal die zum Abholen beauftragten Personen nicht bekannt bzw. nicht mitgeteilt worden, kann es die Mitgabe des Kindes verweigern.

Achtung: Wichtig! Unsere Bring- und Abholregelung
Wird ein Kind in unsere Einrichtung gebracht, muss es persönlich an einen Mitarbeiter übergeben werden, damit es begrüßt und in die Anwesenheitsliste eingetragen werden kann, die wir in jeder Gruppe über den Aufenthalt der Kinder führen.

Am Vormittag schließen wir nach der Bringzeit zur Sicherheit Ihres Kindes die Haustüre ab.

Beim Abholen müssen die Eltern oder die zur Abholung beauftragten Personen dafür Sorge tragen, dass sich das Kind bei einem Mitarbeiter persönlich verabschiedet, damit es aus der Anwesenheitsliste ausgetragen werden kann.

Aus Rücksicht auf die pädagogische Arbeit werden Abholer gebeten, im Gang zu warten, bis das Kind vom Personal aus dem Raum geschickt wird, nachdem es seine Tätigkeit beendet und seine Sachen aufgeräumt hat.

Durch die flexiblen Abholzeiten ist am Nachmittag das Abschließen der Haustüre nicht möglich.
Kommende und gehende Personen müssen deshalb unbedingt gewährleisten, die Haustüre hinter sich zu schließen und das Hoftor zu verriegeln! Es dürfen keine anderen Kinder aus der Einrichtung mit hinausgenommen werden!

Diese Regelungen müssen eingehalten werden, da sie zur Sicherheit der Kinder in unserer Einrichtung beitragen!

Personen unter 12 Jahren sind laut Bayerischem Staatsministerium als Aufsichtspersonen für Kleinkinder nicht geeignet und dürfen deshalb nicht mit dem Abholen von Kindern beauftragt werden.

Schulkinder dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten alleine nach Hause gehen! Bitte hierzu das offizielle Formular bei uns abholen.

PARKSITUATION!
Die Zufahrtswege vor der Einrichtung müssen freigehalten werden.
Auch kurzzeitiges Parken ist auf den Wegen um die Wiese herum nicht erlaubt. An der Straße müssen die Einfahrten in die Wege frei gehalten werden.

WICHTIG!
Für Rettungsdienste wie Krankenwagen und Feuerwehr muss jederzeit eine freie Anfahrt gewährleistet sein!