Elternbeiträge für die Krippe
bzw. bis zum 3. Lebensjahr
tägliche Nutzungszeit | Elternbeitrag 1. Kind | Elternbeitrag 2. Kind |
3 – 4 Std. | 160,00 € | 145,00 € |
4 – 5 Std. | 170,00 € | 155,00 € |
5 – 6 Std. | 180,00 € | 165,00 € |
6 – 7 Std. | 190,00 € | 175,00 € |
7 – 8 Std. | 200,00 € | 185,00 € |
8 – 9 Std.
9 – 10 Std. |
210,00 €
220,00 € |
195,00 €
205,00 € |
Eine Beitragsermäßigung in Höhe von 15 € (siehe Tabelle) für das 2. Kind wird gewährt, wenn von einer Familie zwei beitragspflichtige Kinder gleichzeitig in der Einrichtung sind.
Die Beitragsbefreiung für das 3. Kind wird gewährt, wenn von einer Familie drei beitragspflichtige Kinder gleichzeitig in der Einrichtung sind. Die Beitragsbefreiung gilt für das Kind mit dem günstigsten Beitrag.
Eltern haben die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss zum Beitrag (Bayerisches Krippengeld) beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) zu beantragen.
Im Elternbeitrag ist das Spielgeld von 6,00 € enthalten (für Getränke und Material).
Die Abbuchung der Beiträge erfolgt per Sepa-Lastschriftmandat.
Elternbeiträge müssen für das ganze Jahr entrichtet werden, da auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub und Kuraufenthalt und während der Ferien oder bei angeordneter Schließung durch die Aufsichtsbehörde die Personal- und Sachkosten weiterlaufen.
Die aufgeführten Beiträge gelten für Mitglieder des St. Johannisvereins! Für Nichtmitglieder liegt der Beitrag monatlich 5,00 € höher.
Elternbeiträge Kindergarten
(ab dem 3. Lebensjahr)
tägliche Nutzungszeit | Elternbeitrag 1. Kind | Elternbeitrag 2. Kind |
3 – 4 Std.
4 – 5 Std. |
125,00 €
135,00 € |
110,00 €
120,00 € |
5 – 6 Std. | 145,00 € | 130,00 € |
6 – 7 Std. | 155,00 € | 140,00 € |
7 – 8 Std. | 165,00 € | 150,00 € |
8 – 9 Std.
9 – 10 Std. |
175,00 €
185,00 € |
160,00 €
170,00 € |
*Verbindliche Nutzungszeit ist die tägliche Anwesenheitszeit von 8.00 – 12.00 Uhr. Darüber hinaus benötigte Zeit bitte dazu buchen!
Bis zum Betreuungsmonat vor dem 3. Geburtstag eines Kindes ist der Krippenbeitrag zu entrichten.
Eine Beitragsermäßigung in Höhe von 15 € (siehe Tabelle) für das 2. Kind wird gewährt, wenn von einer Familie zwei beitragspflichtige Kinder gleichzeitig in der Einrichtung sind.
Die Beitragsbefreiung für das 3. Kind wird gewährt, wenn von einer Familie drei beitragspflichtige Kinder gleichzeitig in der Einrichtung sind. Die Beitragsbefreiung gilt für das Kind mit dem günstigsten Beitrag. Vorschulkinder sind von dieser Regelung ausgenommen.
Im Elternbeitrag ist das Spielgeld von 6,00 € enthalten (für Getränke und Material).
Familien mit Kindern ab 3 Jahren erhalten monatlich einen staatlichen Zuschuss von 100,00€, der vom Beitrag in Abzug gebracht wird. Zuschussberechtigt sind alle Kinder immer zum 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem sie das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Das letzte Jahr vor der Einschulung ist komplett beitragsfrei!
Die Gemeinde Nüdlingen übernimmt den jeweiligen Restbetrag nach Abzug der staatlichen Förderung!
Die Abbuchung der Beiträge erfolgt per Sepa-Lastschriftmandat.
Elternbeiträge müssen für das ganze Kitajahr entrichtet werden, da auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub und Kuraufenthalt und während der Ferien oder bei angeordneter Schließung durch die Aufsichtsbehörde die Personal- und Sachkosten weiterlaufen.
Die aufgeführten Beiträge gelten für Mitglieder des St. Johannisvereins! Für Nichtmitglieder liegt der Beitrag monatlich 5,00 € höher.
Auf Antrag kann das Jugendamt die Kosten für den Elternbeitrag für die tägliche Nutzungszeit von 5 – 6 Std. übernehmen bzw. einen Zuschuss gewähren (vom Einkommen abhängig). Antragsformulare sind in der Einrichtung erhältlich.
Elternbeiträge Hort
(Schulkinder der 1. und 2. Klasse)
Ohne Ferienbetreuung | Mit Ferienbetreuung | |
10 Std. pro Woche | 70,00 € | 100,00 € |
Täglich 2 – 3 Std.
Täglich 3 – 4 Std. |
80,00 €
90,00 € |
110,00 €
120,00 € |
Täglich 4 – 5 Std.
Täglich 5 – 6 Std. |
100,00 €
110,00 € |
130,00 €
140,00 € |
Eine Beitragsermäßigung in Höhe von 15 € für das 2. Kind wird gewährt, wenn von einer Familie zwei beitragspflichtige Kinder gleichzeitig in der Einrichtung sind.
Die Beitragsbefreiung für das 3. Kind wird gewährt, wenn von einer Familie drei beitragspflichtige Kinder gleichzeitig in der Einrichtung sind. Die Beitragsbefreiung gilt für das Kind mit dem günstigsten Beitrag. Vorschulkinder sind von dieser Regelung ausgenommen.
Im -Beitrag ist das Spielgeld von 3,50 € enthalten (für Getränke und Material).
Die Abbuchung der Beiträge erfolgt per Sepa-Lastschriftmandat.
Elternbeiträge müssen für das ganze Kitajahr entrichtet werden, da auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub und Kuraufenthalt und während der Ferien oder bei angeordneter Schließung durch die Aufsichtsbehörde die Personal- und Sachkosten weiterlaufen. Auch ohne die Buchung der Ferienbetreuung ist der Beitrag für den Monat August des jeweiligen Schuljahres zu entrichten.
Die aufgeführten Beiträge gelten für Mitglieder des St. Johannisvereins! Für Nichtmitglieder liegt der Beitrag monatlich 5,00 € höher.
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag im St. Johannisverein e.V. beträgt 24,00 € und wird mittels SEPA – Lastschriftmandat vom Konto abgebucht. Bei Eintritt während des Jahres ist der Mitgliedsbeitrag im 1. Jahr anteilig zu entrichten, z.B. Eintritt ab September = 8,00 € (monatlich 2,00 €).
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist jährlich kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich an den St. Johannisverein Nüdlingen e.V. und wird zum jeweiligen Jahresende wirksam.