Die Anmeldung eines Kindes gilt für die gesamte Dauer der Anwesenheit in der Einrichtung und endet in der Regel mit dem Beginn der Grundschulpflicht, soweit keine Schulkindbetreuung gewünscht wird.
Das Kitajahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.
Aufnahmetermine für neue Kinder sind der 1. September, der 1. November, der 1. Januar, der 1. März und der 1. Mai.
Der Betreuungsvertrag ist von beiden Personensorgeberechtigten zu unterschreiben.
Es ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes und ein vorhandener Masernschutz zum Besuch der Einrichtung vorzulegen.
Die Bescheinigung darf am Eintrittstag nicht älter als zwei Wochen sein.
Ebenfalls soll eine Impfberatung beim Kinderarzt wahrgenommen werden. Bitte beachten Sie hierzu das Informationsblatt des bayerischen Staatsministeriums „Geimpft – geschützt“ und das Masernschutzgesetz.
Das Vorsorgeuntersuchungsheft muss jeweils bei Aufnahme in die Krippe und in den Kindergarten vorgelegt werden.
Die Eltern verpflichten sich der Einrichtung gegenüber Änderungen in der Personensorge, sowie Änderungen der Anschrift und der privaten und geschäftlichen Telefonnummern unverzüglich mitzuteilen, um in Notfällen erreichbar zu sein.
Ein bevorstehender Wegzug aus Nüdlingen muss der Einrichtungsleitung sofort mitgeteilt werden, wenn das Kind weiterhin unsere Einrichtung besucht! -> Wechsel der Zuschussgemeinde für die staatliche Förderung.